Malbergweich kämpft weiter gegen die hohen Abgaben
Sie hat vor dem Trierer Verwaltungsgericht verloren. Und vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Doch die Gemeinde Malbergweich gibt nicht auf: Im Kampf gegen die progressive Kreisumlage für 2009 zieht sie in die dritte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ihre Klage gegen den Eifelkreis inzwischen wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.
Malbergweich. Es ist ein bisschen wie der Kampf David gegen Goliath: Zwei Mal hat der knapp 400 Einwohner zählende Ort Malbergweich bereits im Rechtsstreit gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm den Kürzeren gezogen, doch die Gemeinde in der Kyllburger Waldeifel lässt nicht locker: Sie wendet sich gegen die Festsetzung der progressiven Kreisumlage für das Jahr 2009 durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm und hat jetzt zumindest einen Teilerfolg erzielt. Zwar war die Klage Malbergweichs sowohl vom Trierer Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz abgewiesen worden und die Koblenzer Richter untersagten in ihrem Urteil sogar die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (der TV berichtete). Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde des Orts die rechtliche Überprüfung des Urteils des Oberverwaltungsgericht zugelassen. "Wir hoffen, dass nun eine positive Entscheidung für uns fällt", sagt Malbergweichs Ortsbürgermeister Heinz Engler. Auch Bernd Spindler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Kyllburg, der die Ortsgemeinde vor Gericht vertritt, spricht von einer "spannenden Geschichte": Zwar drehe sich die Klage nur um die Festsetzung der progressiven Kreisumlage für das Jahr 2009, doch angesichts der Tatsache, dass sowohl die Kreisumlage als auch die VG-Umlage weiter gestiegen seien, verschärfe sich die Situation immer mehr.
Und so hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Beschluss, die Klage zuzulassen, auch die "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" unterstrichen: Es soll nun geklärt werden, ob "eine Kreisumlage, die im Zusammenwirken mit anderen Umlagen mehr als die der Gemeinde zustehenden Einnahmen abschöpft und eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Umlagen und der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben erforderlich macht", mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung "jedenfalls dann vereinbar ist, wenn der gesamte kommunale Bereich seit Jahren unterfinanziert ist und die Umlagenerhebung einer gleichmäßigeren Verteilung des Defizits auf die kreisangehörigen Gemeinden dient". Diese höchstrichterliche Klärung wird auch in der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm begrüßt. "Damit wird endlich Rechtssicherheit auf diesem Gebiet geschaffen", sagt Gordon Schnieder, der jedoch betont, dass die Kreisverwaltung die progressive Kreisumlage für das Jahr 2009 "rechtlich sauber" festgesetzt habe.
Einen Monat hat Malbergweich nun Zeit, die Revision zu begründen, dann werden sich die Leipziger Richter mit dem Fall und dabei wohl auch mit dem Thema Unterfinanzierung der Kommunen beschäftigen. Die Entscheidung wird nicht nur in Malbergweich mit Spannung erwartet: "Bei uns haben schon einige Gemeinden angerufen und uns Glück gewünscht", sagt Ortsbürgermeister Engler.
Extra
Gemeinden, die gemessen an ihrer Einwohnerzahl höhere Steuereinnahmen haben als der Landesdurchschnitt, müssen aus solidarischen Gründen mehr Umlage zahlen als Gemeinden mit niedrigem Steueraufkommen: Während letztere 2009 lediglich 37,1 Prozent Umlage an den Eifelkreis zu zahlen hatten, musste Malbergweich, das wegen zwei großer ortsansässiger Unternehmen gute Gewerbesteuereinnahmen hat, einen Umlagesatz von 45,49 Prozent entrichten (305 151 Euro). Die Folge: Malbergweich musste 2009 Kredite aufnehmen (33 143 Euro), um die Umlage und laufende Ausgaben zu finanzieren - nach Ansicht des Orts ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung.
© volksfreund.de | Datum: 12. Januar 2012 | Autor: Nina Ebner