Malbergweich gewinnt Finanzstreit und hat trotzdem nicht mehr Geld im Säckel
Jubel in der kleinen Eifelgemeinde Malbergweich: Der Ort hat mit seiner Klage gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Mehr Geld im Gemeindesäckel hat die Kommune dadurch aber vorerst noch nicht.
Trier/Leipzig. "Wenn Demokratie funktionieren soll, dann muss eine kleine Gemeinde wie unsere finanziell wenigstens etwas Bewegungsfreiheit haben. Gut, dass Leipzig das noch einmal deutlich gemacht hat." Malbergweichs Ortsbürgermeister Heinz Engler ist hörbar zufrieden mit dem Urteil, welches das Bundesverwaltungsgericht soeben verkündet hat. Mit seiner Klage gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm hat der 350-Einwohner-Ort doch noch Erfolg - nachdem zuvor zwei Vorgängergerichte mit dem Daumen nach unten gezeigt hatten.
Malbergweich wehrt sich seit fast drei Jahren gegen die Festsetzung der sogenannten progressiven Kreisumlage im Jahr 2009 (der TV berichtete mehrfach). Bei dieser Umlage werden Orte mit hoher Steuerkraft vergleichsweise stärker zur Kasse gebeten als solche mit geringer Steuerkraft.
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt sechs Kreise, die ihre Umlage progressiv gestalten. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der einzige Kreis in der Region Trier, der so verfährt. 2009 führte diese Regelung für Malbergweich zu der paradoxen Situation, dass die Gemeinde durch die Kreisumlage unterm Strich sogar mehr zahlen musste, als sie einnahm. Das wollten die Mitglieder des Ortsgemeinderats nicht akzeptieren und zogen vor den Kadi.
Bei den Leipziger Richtern liefen sie jetzt offene Türen ein, wie Prozessbeobachter schon nach der Verhandlung am Mittwoch gemutmaßt hatten. Das gestrige Urteil - für Burkhard Höhlein vom rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebund keine große Überraschung mehr. Eine Kreisumlage, so das Bundesverwaltungsgericht, dürfe nicht dazu führen, dass den Gemeinden keine finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben und von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr bleibe. Malbergweich waren 2009 sogar gut 108 Prozent der Steuern und Zuweisungen durch diverse Umlagen abgeschöpft worden.
Allerdings, schränkten die Richter ein, sei die Grenze des Hinnehmbaren erst dann überschritten, wenn die Gemeinde nicht nur einmal, sondern dauerhaft unterfinanziert sei. Ob dies in Malbergweich so ist, muss nun das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) erneut prüfen. Leipzig hat den Fall dorthin zurückverwiesen. "Wir sind zuversichtlich", sagt Ortsbürgermeister Heinz Engler.
"Wir warten erst einmal ab, was das OVG entscheidet", sagt der Bitburg-Prümer Landrat Joachim Streit. Bis dahin bleibe alles beim Alten - auch die Höhe der Kreisumlage. Dem neuen Koblenzer Urteil sieht Streit mit Gelassenheit entgegen: "Wenn wir uns nicht durch die Kreisumlage refinanzieren können, muss das Land für Ersatz sorgen."
© volksfreund.de | Datum: 31. Januar 2013 | Autor: Rolf Seydewitz
siehe auch: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 5/2013