Gute Karten für geschröpfte Eifelgemeinde Malbergweich
Ist die Eifel-Ortsgemeinde Malbergweich vom Kreis Bitburg-Prüm finanziell zu kräftig geschröpft worden? Diese Frage wird das Bundesverwaltungsgericht heute beantworten. "Es sieht gut aus für die Kläger", meint ein Prozessbeobachter.
Leipzig/Trier. Anderthalb Stunden hat sich der zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts am späten Mittwochmorgen mit dem Thema Malbergweich befasst. "Eine Sitzung auf allerhöchstem Niveau", meinte anschließend Burkhard Höhlein vom rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebund, "fast wie eine erstklassige Vorlesung über kommunale Selbstverwaltung an der Uni."
Der Gemeinde- und Städtebund unterstützt die Klage der kleinen Eifelgemeinde, die sich gegen die Festsetzung der sogenannten progressiven Kreisumlage im Jahr 2009 wehrt (der TV berichtete). Bei dieser Umlage werden Orte mit hoher Steuerkraft vergleichsweise stärker zur Kasse gebeten als Orte mit geringer Steuerkraft.
Mehr gezahlt als eingenommen
In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt sechs Kreise, die ihre Umlage progressiv gestalten. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist der einzige Kreis in der Region Trier, der so verfährt. 2009 führte diese Regelung für Malbergweich zu der abstrusen Situation, dass die Gemeinde durch die Kreisumlage unterm Strich sogar mehr zahlen musste, als sie einnahm.
Weil die Kommune dagegen klagte, befasst sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit der Angelegenheit. Und es sehe gar nicht schlecht aus für die klagende Eifelgemeinde, meint Städtebund-Vertreter Burkhard Höhlein, der mit dem Malbergweicher Ortsbürgermeister Heinz Engler zur Verhandlung nach Leipzig gefahren war. Der Vorsitzende Richter habe in der Sitzung deutlich gemacht, dass eine Mindestfinanzausstattung der Gemeinden zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehöre, sagte Höhlein im Gespräch mit unserer Zeitung. "Und er hat gesagt, dass das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz irrt, wenn es von einer Notgemeinschaft von Gemeinden, Kreisen und Land spricht."
Höhleins zusammenfassender Eindruck nach der Verhandlung: "Das Gericht wird unserer Argumentation weitgehend recht geben." Das Urteil in Sachen Ortsgemeinde Malbergweich gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm wird heute Mittag verkündet. Dann wird sich zeigen, ob der Optimismus von Burkhard Höhlein begründet war. Und vielleicht auch, wie viel Luft zum Atmen den Gemeinden künftig gelassen werden muss.
© volksfreund.de | Datum: 30. Januar 2013 | Autor: Rolf Seydewitz